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Förderdauer

Jeder Bewerber, der noch nicht graduiert ist, wird vorläufig für ein Jahr aufgenommen.

 

Bewirbt er sich dann erneut, wird er bis zum Studienabschluss aufgenommen. Bis wann sein Studienabschluss erfolgen sollte, legt der Vorsitzende des Auswahlgremiums fest.

 

Verzögert sich der Studienabschluss kann ein Verlängerungsansuchen gestellt werden. Verlängert wird für max. ein Jahr, in der Folge kann erneut ein Verlängerungsansuchen gestellt werden. Schließt der/die Geförderte sein/ihr Studium in der ersten Hälfte eines Jahres, in dem ein Verlängerungsansuchen gestellt wurde ab, gilt dieses Jahr als erstes Förderjahr als Graduierte.

 

Graduierte, egal ob sie sich erstmals oder wieder bewerben, können in Summe drei Jahre gefördert werden. Nach dem ersten Jahr muss ein Antrag auf Wiederaufnahme gestellt werden.

 

Als "graduiert" gilt, wer sein Magister- oder Masterstudium (im Erststudium) abgeschlossen hat.

 

Graduierte, die zum zweiten Mal aufgenommen wurden, gelten prinzipiell als für zwei Jahre aufgenommen.

 

Dies entbindet sie aber nicht der Pflicht uns vor ihrem letzten Jahr einen Studienbericht zu übermitteln, auf dessen Basis über die Auszahlung des Förderbetrags entschieden wird.